Oh man,
es mag bestimmt und gerade nach neuer Rechtsprechung eure zweifelhafte Pflicht sein, mit der Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten, wenn es um die Ermittlung von Straftaten oder deren begründetem Verdacht geht, nur war mir doch so, dass in diesem konkreten Beispiel unten (im ganzen ist das Interview mit einem der Betreibern der Seite hier zu lesen) beim Konsum von Gras, nur der Besitz und der Anbau, die Verbreitung und die Beschaffung, NICHT ABER der Konsum strafbar ist?!?
SPIEGEL ONLINE: Welche Konflikte?
Riecke: Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.
SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ -Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
SPIEGEL ONLINE: Wie viele sind das?
Riecke: Sehr viele. Weit über 90 Prozent.
Schade, dass es zu einer solchen Äußerung kommen muss (wenn sie denn so geäußert wurden). Ich für meinen Teil, würde nicht erleichtert sein… aber das ist ja eure Sache.
Und dabei sollte wohl auch mal erwähnt werden, dass es genau eine einzige Option bei Studivz gibt, die nicht sofort und auf ersten Blick klar auszumachen ist, die bei der man nämlich genau bei dieser Scheiße nicht zustimmen kann!
Ich melde mich jetzt ab!
Ich habe mich abgemeldet, schade, hatte echt Potential dieses Projekt!!!
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